Viele Selbstständige stehen zu Beginn erst mal vor einem großen Zettelberg. Buchführung, Dokumentation, Rechnungen: Verwaltung ist nicht eben mal so nebenbei gemacht und erfordert ein gewisses Maß an Organisation. Einen besonderen Platz nehmen Ihre Rechnungen ein. Wie Sie diese gestalten, erfahren Sie hier:
Grundsätzliches zur Rechnung
Ob Sie nun Gärtner, Modedesignerin, Maler oder Hufschmied sind, eines vereint Sie alle: Das Ausstellen von Rechnungen an Ihre Kunden. Nur so kommen Sie an Ihren Lebensunterhalt. Daher ist es besonders wichtig, Die Bestimmungen zu kennen, die an das Rechnungen schreiben gebunden sind. Die folgenden Stichpunkte sollen elementare Kenntnisse dazu vermitteln:
- Zuerst sei gesagt, dass eine Rechnung in Papierform zugestellt werden sollte. Möchten sie eine elektronische Rechnung zustellen, muss der Empfänger sich damit einverstanden erklären.
- Bedenken Sie, wenn Sie eine Rechnung schreiben: Sie sind verpflichtet, diese (in Kopie) 10 Jahre lang aufzubewahren.
- Laut §19 des Umsatzsteuergesetzes, dürfen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen. Zu diesen gehören Unternehmen, deren Nettoentgelte zuzüglich entfallender Steuern 17 500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr diese nicht über 50 000 steigen werden. Sie müssen lediglich den Bruttobetrag auf der Rechnung ausweisen.
- Existenzgründer müssen dem Finanzamt eine Schätzung angeben, auf Grundlage derer entschieden wird, ob Sie als Kleinunternehmer gelten, oder nicht.
Was alles auf die Rechnung gehört
Der Aufbau einer Rechnung ist immer ähnlich und einige Bestandteile auch logisch, wie beispielsweise die Bankverbindung. Was neben Betrag, gegebenenfalls Umsatzsteuer und der zu begleichenden Leistung auf der Rechnung nicht fehlen darf, verraten die Stichpunkte:
- Ganz klar: Als Kopf dienen Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse sowie Name und Adresse des Empfängers. Banal scheint es, dies mit aufzuführen, doch all zu gern wird genau dieser selbstverständliche Teil vernachlässigt!
- Darauf folgt auch schon Ihre Steuernummer. Und zwar immer, wenn Sie eine Rechnung schreiben. Ebenso das Datum der Rechnungsstellung.
- Die Rechnungsnummer. Sie sollte in fortlaufender Reihenfolge gestaltet sein. Es muss keine lückenlose Zahlenreihe entstehen, allerdings dürfen keine Nummern doppelt vorkommen.
- Kleinunternehmer müssen den Hinweis „Gemäß § 19 UstG ist in dem auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag keine Umsatzsteuer enthalten.“ aufweisen.