Sowohl für Besitzer als auch für die Mieter von Wohnungen geht die Grundsteuerreform 2023 in die finale Phase – bis Ende Januar müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgegeben haben. Auch für Mieter gilt es, wachsam zu bleiben, denn auf diese kann die Grundsteuer über die Betriebskosten abgeführt werden.
Was das jedoch im Detail für beide Parteien bedeutet und worauf Mieter und Eigentümer achten müssen, verrät dieser Artikel.
Wofür dient die neue Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Gemeinden und Städte in Deutschland und wird für Grundstücke und Gebäude erhoben.
Bisher wurde diese Berechnung der Grundsteuer anhand alter Grundstückswerte durchgeführt, den sogenannten Einheitswerten. Diese Werte wurden im Westen mit den Einheitswerten aus dem Jahr 1964 und im Osten aus dem Jahr 1935 herangezogen.
Da sich die Grundstückswerte im Westen und Osten seitdem unterschiedlich entwickelt haben, führte dies zu steuerlichen Ungleichbehandlungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahr 2018 dieses Bewertungssystem für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Es wurde argumentiert, dass die Verwendung veralteter Werte zu einer unverhältnismäßigen Belastung von Grundstückseigentümern führt und somit gegen das Grundgesetz verstößt.
Ab 2025 wird daher eine neue Grundsteuer erhoben, die einem aktuelleren und realistischeren Standard entspricht. Ausgangspunkt dafür ist die Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden.
Dies stellt eine große administrative Herausforderung für die Städte und Gemeinden dar, die jedoch zukünftig mit einer gerechten und aktuellen Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer hoffen dürfen.
Es wird erwartet, dass die Neuregelung zu höheren Grundsteuern für Besitzer von Eigenheimen und Grundstücken in Gegenden mit höheren Wertsteigerungen führen wird, während Eigentümer in Gegenden mit geringeren Wertsteigerungen entlastet werden sollen.
Alle wesentlichen Bereiche der Grundsteuerreform wurden online bereits ausführlich dokumentiert. Wer die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, sollte dies schnellstmöglich tun. Dabei hilft zum Beispiel eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Grundsteuererklärung.
Was bedeutet die neue Grundsteuer für Mieter und Eigentümer?
Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die alle Eigentümer von bebauten und bebaubaren Grundstücken in Deutschland zahlen müssen. Dazu gehören auch Besitzer von Eigentumswohnungen.
Die Grundsteuer zählt zudem zu den umlagefähigen Nebenkosten. Das bedeutet, Vermieter dürfen die Grundsteuer zulasten der Mieter über die Betriebskosten abrechnen.
Wer die Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 nicht über die Plattform ELSTER einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Daher ist es umso wichtiger, die Grundsteuer rechtzeitig und korrekt abzugeben, um etwaige Probleme und Mehrkosten zu vermeiden.
Woraus ergibt sich die Grundsteuer?
Für die Berechnung des Grundsteuerwertes werden vom Finanzamt unterschiedliche Kennzahlen herangezogen. Diese befassen sich unter anderem mit:
- Wert des Bodens
- statistische Nettokaltmiete
- Baujahr
- Grundstücksfläche und -art
Im Anschluss werden Grundsteuerwert, Steuermesszahl und der Hebesatz bestimmt. Dabei ergibt sich der Hebesatz direkt von Gemeinden und Städten und die Steuermesszahl von einem Einheitswert, der von 0,35 Prozent in Richtung 0,031 Prozent für Wohngrundstücke gesenkt wurde.
Außer für Sachsen und Saarland ist dieser Wert bundesweit einheitlich. Bestehen die genannten Werte, leitet folgende Formel zum Wert der Grundsteuer:
Wird die Grundsteuer durch die Reform angehoben?
Die Grundsteuer ist als Einnahmequelle für Kommunen Teil der Verbesserung für die Gemeinschafts- und Wohnsituation. Dessen Erhebung dient dazu, öffentliche Dienstleistungen wie Straßen, Schulen und Parks zu finanzieren. Ganz ähnliche Ziele verfolgen im Übrigen sogenannte Infrastrukturfonds.
Nach der abgeschlossenen Reform der Grundsteuer 2025 geht es jedoch nicht darum, mehr Einnahmen für die Städte und Gemeinden zu generieren, sondern vielmehr um die gerechte Auslegung der Grundsteuer.
Sobald Großgrund stärker belastet werden darf, kann Eigentum in weniger guter Lage entlastet werden. Dies soll dazu beitragen, die Lasten auch zwischen den Eigentümern gerechter zu verteilen und eine unverhältnismäßige Belastung von Eigentümern in Gegenden mit geringeren Wertsteigerungen zu vermeiden.
Im Umkehrschluss führt das zu einer finanziellen Erleichterung der Gemeinden, die bislang zu Unrecht einer hohen Grundsteuer ausgesetzt waren.
Darüber hinaus werden bereits Ausnahmen und Abschläge diskutiert. So sollen Gebäude und Grundstücke, die im Zuge des sozialen Wohnungsbaus erbaut wurden, eine Entlastung und steuerliche Begünstigung erfahren. Diese sollten dadurch in der Lage sein, mit bestimmten Voraussetzungen Abschläge zu erhalten und Mieter zu begünstigen.
Eigentümer müssen selbst tätig werden
Grundstückseigentümer, Haus- und Wohnungsbesitzer müssen selbst aktiv werden und die Steuererklärung für den Grundbesitz rechtzeitig einreichen. Eine Meldung vom Finanzamt wird es nicht geben und auch vereinzelte Aufforderungen sollen entfallen.
Ist der Wert einmal ermittelt, folgen die nächsten Schritte bis zur Reformeinführung 2025. Im Jahr 2024 werden der neue Steuerhebesatz und die Messzahlen festgelegt. Das bedeutet für Eigentümer, dass sie erst 2024 wissen werden, wie hoch deren Grundsteuer am Ende sein wird.
Es lohnt sich deshalb aktiv – auch vor der nächsten Steuererklärung – am Thema zu beteiligen, um anfallende Kosten rechtzeitig vorausplanen zu können.