Eine Tierhalterversicherung ist für viele Tierbesitzer zumindest eine Überlegung wert. Auch wenn der Hund bekanntlich der beste Freund des Menschen ist, ist er nach wie vor ein selbstständig denkendes Lebewesen und darum auch nicht zu 100 Prozent berechenbar. Gleiches gilt für Pferde, Schlangen, Raubkatzen und so weiter. Tiere bleiben Tiere, auch wenn wir sie in unseren eigenen vier Wänden halten. Um auch auf unvorhersehbare Situation entsprechend vorbereitet sein zu können, kann eine Tierhalterversicherung genau das Richtige sein. Während Katzen, Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen und dergleichen nämlich bereits in der herkömmlichen Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind, gilt dies für Hunde und Co. nicht.
Was genau ist eine Tierhalterversicherung?
Eine Tierhalterversicherung beziehungsweise die Versicherungsgesellschaft, bei der sie diese abgeschlossen haben, kommt für die Schäden Dritter auf, für die das jeweilige Haustier verantwortlich ist. Sollte der eigene Hund beispielsweise das Eigentum einer anderen Person beschädigen, wird die Versicherung dafür aufkommen. Es werden für gewöhnlich sowohl Vermögensschäden, Sachschäden wie auch Personenschäden durch die Versicherung abgedeckt. Die Höhe der bereitgestellten Summe variiert hier allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft. Ist der Halter selbst betroffen, kommt die Tierhalterversicherung nicht zum Einsatz. In der Regel wird eine Tierhalterversicherung insbesondere für Hunde und Pferde abgeschlossen. Im Übrigen muss jedes Tier einzeln versichert werden. Eine Pauschale für mehrere Tiere ist im Allgemeinen nicht möglich. Für den Hausvogel, die süße Schmusekatze oder aber auch den heiß geliebten Hamster, ist es nicht nötig, über eine zusätzliche Versicherung nachzudenken.
Ein Tierhalterversicherungsabschluss will gut überlegt sein
Es ist sehr wichtig, die unterschiedlichen Angebote miteinander zu vergleichen, bevor man sich für eine bestimmte Tierhalterversicherung entscheidet. Man sollte auf die jeweilige Gesamthöhe der Deckungssumme achten sowie genau überprüfen, ob tatsächlich unterschiedliche Schadensarten mit inbegriffen sind. Außerdem kann es von Vorteil sein, wenn nicht nur der Halter selbst versichert ist, sondern auch diejenigen Personen, die das Tier einmal hüten, wenn der Halter beispielsweise im Urlaub ist.