Spätestens wenn das 18. Lebensjahr erreicht wurde und der Führerschein in greifbare Nähe rückt, muss jeder Fahrschüler einen Erste Hilfe Kurs absolvieren – für gewöhnlich wurden schon zu Schulzeiten lebensrettende Maßnahmen erlernt, die im Laufe der Jahre jedoch wieder in Vergessenheit geraten sind.
Jede Stadt bietet entsprechende Termine für Fahrschüler und sonstige Interessenten an, die einfach nur ihr Wissen auffrischen wollen. Erste Hilfe Kurse in Regensburg werden beispielsweise direkt vom ADAC angeboten und durchgeführt. Was die Teilnehmer dort lernen und warum diese Kurse so wichtig für Autofahrer sind, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Ein Kurs, der Leben retten kann
Wenn es im Straßenverkehr zum Unfall kommt, wissen die Absolventen eines Erste Hilfe Kurses nicht nur, dass sie einen Notruf kontaktieren und die Unfallstelle absichern müssen, sondern auch, wie sie die möglichen Verletzten betreuen können – bis der Krankenwagen vor Ort ist. Darüber hinaus sind sie ebenfalls in der Lage, im Falle einer Vergiftung oder einer anderen akuten Erkrankung lebensrettende Maßnahmen (u.a. das Verbinden von Wunden, das Kontrollieren von Puls und Atmung, Gegenmaßnahmen bei Insektenstichen im Mund, Hilfe bei Knochenbrüchen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Mund-zu-Mund- und Mund-zu-Nase-Beatmung) zu ergreifen.
Die Pflicht, Hilfe zu leisten
Mit dem Absolvieren eines entsprechenden Kurses steht jeder Autofahrer in Deutschland automatisch in der gesetzlichen Pflicht, im Falle eines Verkehrsunfalls Erste Hilfe zu leisten – sofern er der Situation gewachsen ist, durch seine lebensrettenden Maßnahmen keine anderen Pflichten verletzt oder sich selbst nicht in Gefahr bringt (vgl. § 323c Strafgesetzbuch). Andernfalls macht er sich strafbar und muss aufgrund der unterlassenen Hilfeleistung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Sollte der Lebensretter aufgrund seiner geleisteten Hilfe die Kleidung des Unfallopfers beschädigen oder es durch seine Wiederbelebungsmaßnahmen gesundheitlich beeinträchtigen, wird er vom deutschen Gesetzgeber in Schutz genommen, sodass ihm keine rechtlichen Konsequenzen drohen.
Wer muss den Kurs absolvieren?
Neben den Fahranfängern stehen auch alle Bewerber für einen LKW-, Bus- oder Taxiführerschein in der Pflicht, einen Erste Hilfe Kurs in Regensburg oder anderswo zu absolvieren. Ebenso wie betriebliche Ersthelfer, Medizinstudenten und Personen, die eine Rettungsausbildung machen, sowie spezielle Berufsgruppen wie z.B. Sportlehrer oder Übungsleiter. Für gewöhnlich kostet die Teilnahme zwischen 15 und 30 Euro – und muss eigentlich alle fünf Jahre wiederholt werden, obwohl die erneute Teilnahme nicht verpflichtend ist. Dennoch kann es nicht schaden, seine Erinnerungen hin und wieder aufzufrischen, um im Falle des Falles Erste Hilfe leisten zu können. Andernfalls kann das schwerwiegende Folgen mit sich bringen, sowohl für das Unfallopfer als auch für den hilflosen Zuschauer.